„Ihr Bett im Kornfeld“
Das sonnige Grundstück im Bereich Breitenbach ist eben gelegen und deshalb ideal für die Bebauung mit Einfamilienhaus ohne Keller geeignet.
Da für das Grundstück kein Bebauungsplan vorliegt, kann es nach § 34 BauGB bebaut werden. Vereinfacht ausgedrückt: Das Haus muss sich in das umliegende Ortsbild einfügen.
Die Kosten für die Erschließung der Straße sind bereits bezahlt. Die Erschließung für Wasser und teilweise für Kanal sind vom Erwerber noch zu entrichten.