Die herrlich ebene Lage sowie die schöne rechteckige Form der Baufläche bieten eine Vielzahl von Planungsmöglichkeiten.
Für das Grundstück liegt kein Bebauungsplan vor. Eine Bebauung ist somit nach § 34 BauGB möglich. Vereinfacht ausgedrückt: Es kann grundsätzlich so gebaut werden, wie bereits in der umliegenden Bebauung geschehen.
Die Umgebung ist geprägt von klassischen Einfamilienhäusern im fränkischen Stil.
Das sonnige Grundstück eignet sich hervorragend zur Errichtung eines freistehenden Einfamilienhauses. Zusätzlich steht auch ausreichend Fläche für geplante Nebengebäude, wie z. B. Garage, Carport etc. zur Verfügung. Ein großes Gartenhaus mit betonierter Bodenplatte für Gartengeräte befindet sich bereits auf dem Grundstück.