Dieses großzügige Wohnbaugrundstück in Ortsrandlage bietet Ihnen mit einer Fläche von ca. 1.473 m² hervorragende Möglichkeiten, Ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen. Ein Bebauungsplan liegt nicht vor. Somit ist eine Bebauung nach § 34 BauGB (sog. Nachbarschaftsbebauung) möglich.
Für die Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus samt Garage liegt bereits ein genehmigter Bau-Vorentscheid vor. Auflage aus diesem Vorentscheid ist, den vorhandenen, ortsbildprägenden, alten Walnussbaum an der Nordostecke des Grundstücks zu erhalten.
Für andersgeartete Bauvorhaben ist es sinnvoll, beim Landratsamt Forchheim eine entsprechende Bauvoranfrage zu stellen.
Das Grundstück ist voll erschlossen und kurzfristig bebaubar.
Ein Bauzwang liegt nicht vor.